
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen.




Alle Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangen und diese melden.
Zum Beispiel: Mitarbeitende, Bewerber:innen, Praktikant:innen, Lieferant:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen.

Gesetze und Vorschriften
Korruption und Betrug
Umweltverstöße
Diskriminierung und Belästigung
Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit
Schutz vor Benachteiligung
Hinweisgeber:innen dürfen wegen einer Meldung keine Nachteile erleiden.
Vertraulichkeit
Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt.
Sichere Meldekanäle
Unternehmen und Behörden müssen sichere interne Meldekanäle bereitstellen.
Pflicht zur Bearbeitung
Meldungen müssen geprüft und angemessen bearbeitet werden.
Warum ist das wichtig?
Hinweise helfen, Fehlverhalten früh zu erkennen, Schäden zu verhindern und Integrität, Transparenz und Vertrauen in Unternehmen und Behörden zu stärken.
Gut zu wissen
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und trägt zu einer offenen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur bei.
Ablauf einer Meldung – vom Vorfall bis zur Dokumentation
1. Vorfall / Verdacht
Sie nehmen einen Verstoß oder Fehlverhalten wahr.
Beispiele: Korruption, Betrug, Diskriminierung, Umweltverstöße, Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien.
Meldung abgeben
Sie melden den Vorfall über unser sicheres internes Meldesystem – auf Wunsch auch anonym.
Ihre Meldung wird sicher übermittelt und vertraulich behandelt.
Eingangs-bestätigung
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
Frist: innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung.
Prüfung des Vorfalls
Wir prüfen den Sachverhalt gründlich, objektiv und vertraulich. Bei Bedarf werden weitere Informationen eingeholt.
Ihre Identität bleibt vertraulich. Nur berechtigte Personen sind in den Prozess eingebunden.
Maßnahmen
Falls sich der Vorfall bestätigt, werden angemessene Maßnahmen ergriffen.
Ziel: den Verstoß beenden, Schäden beheben und zukünftige Risiken verhindern.
Rückmeldung
Sie erhalten innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zum Stand und Ergebnis Ihrer Meldung.
Frist: innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung.
Dokumentation
Der gesamte Prozess wird vollständig und nachvollziehbar dokumentiert und sicher aufbewahrt.
Aufbewahrung gemäß gesetzlicher Vorgaben. Zugriff nur für berechtigte Personen.
Schutz & Vertraulichkeit – jederzeit
Hinweisgeber:innen sind gesetzlich geschützt. Benachteiligungen oder Repressalien sind untersagt.
Neues & Interessantes für IT-Sicherheit, Datenschutz und die trans-acta group. Zuverlässiger Service rund um die Uhr!
Wir berichten über aktuelle Themen, Entwicklungen und technische wie rechtliche Neuerungen, die für unsere Kunden einen Mehrwert darstellen: